1. Die Schulausspeisung wird an jenen Schultagen angeboten, an welchen die Schulen nachmittags organisierte Unterrichtstätigkeiten bzw. Pflicht- und Wahlfächer anbieten.
2. Der Dienst ist für die Schüler aller Schulstufen und Grade, die in der Gemeinde eine Schule besuchen, zugänglich und zwar an den jeweiligen Tagen, an welchen diese Nachmittagsunterricht haben.
3. Sollten die strukturellen Voraussetzungen nicht ausreichen, so haben die Schüler/innen aufgrund nachfolgenden Kriterien Vorrang.
Bitte zutreffendes ankreuzen.