Sozialbonus für den Abfall 2026 - Ermäßigung der Abfallgebühren für BürgerInnen und Familien mit geringem Einkommen

Sozialbonus Abfall

Für die BürgerInnen und die Familien mit geringem Einkommen ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren vorgesehen

Der Sozialbonus für den Abfall feiert sein Debüt: Ab 2026 findet die Ermäßigung auf die Abfallgebühr konkrete Anwendung.

Am 28. März 2025 wurde mit Inkrafttreten des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 21. Januar 2025 der Sozialbonus für den Abfall eingeführt und im vergangenen Jahr von der ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) umgesetzt, wird in diesem Jahr zum ersten Mal die Sozialbeihilfe für BürgerInnen und Familien mit niedrigem ISEE ausgezahlt.

Der Dienst „Sozialbonus für den Abfall“ richtet sich an BürgerInnen, die einen Abfallvertrag für einen Haushalt abgeschlossen haben und über einen ISEE (Indikator der äquivalenten Einkommenssituation) verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA (Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt) festgelegten Schwellenwert liegt.

Der Sozialbonus für Abfall wird automatisch den Bürgern und Bürgerinnen gewährt, die über einen gültigen ISEE (unter 9.530 Euro bzw. unter 20.000 Euro für kinderreiche Familien) verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA festgelegten Schwellenwert liegt.

Um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, muss die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) ausgefüllt werden, ein Dokument, das die für die Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Haushalts erforderlichen Angaben zu Personenstand, Einkommen und Vermögen enthält.

Die DSU kann eingereicht werden:

  • über die Steuerberatungsstellen (CAF), die BürgerInnen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der NISF kostenlos unterstützen;
  • direkt von der betroffenen Person über den Online-Dienst, der auf dem NISF-Portal zur Verfügung steht.

Die für den Erhalt der ISEE-Bescheinigung erforderliche einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden.

Was ist notwendig? Informationen zu den für die Einreichung der einheitlichen Ersatzerklärung (DSU) erforderlichen Unterlagen können bei den Steuerberatungsstellen (CAF) angefordert oder auf dem Portal des NISF eingesehen werden.

Was Sie erhalten: Eine Ermäßigung von 25% der geschuldeten Abfallgebühr.

Fristen und Fälligkeiten
Die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres eingereicht werden, und die daraus resultierende ISEE-Bescheinigung ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurde.
Der Sozialbonus für den Abfall wird im folgenden Jahr angewendet, sodass im Jahr 2026 Haushalte, die im Jahr 2025 eine ISEE-Bescheinigung unterhalb der Schwelle erhalten haben, einen Rabatt erhalten.


Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes


Datenschutzinformationen

12.03.2026

DEU