Kindergartengebühr

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Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 515 vom 28.08.2025 wurden folgende Beiträge ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 festgelegt:

  • für das erste Kind (ansässig): € 45,00 monatlich;
  • für das 2. Kind und jedes weitere Kind (ansässig und bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch): € 40,00 monatlich;
  • Kinder aus anderen Gemeinden (ohne meldeamtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Latsch):  € 60,00 monatlich.

Festzuhalten, dass die obgenannten Beträge (4% MwSt. eingeschlossen) auch für den Kostenbeitrag, der für die Mahlzeiten der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr gemäß Art. 8, Abs. 2 des L.G. Nr. 5/2008 zu entrichten ist, gelten.


Definitive Abmeldungen vom Kindergartenbesuch sind jederzeit möglich. Endet der Kindergartenbesuch innerhalb und einschließlich des 15. eines Monats, sind 50% der Gebühr, nach dem 15. eines Monats ist die gesamte Monatsgebühr zu bezahlen.
Dasselbe gilt für Neuanmeldungen. Beginnt der Kindergartenbesuch vor bzw. mit  dem 15. eines Monats, ist die gesamte Monatsgebühr zu bezahlen, beginnt der Kindergartenbesuch nach dem 15. des Monats sind 50% der Monatsgebühr zu bezahlen. Gestaffelte Eintritte der Kinder werden nicht berücksichtigt.


Reduzierungen:

  • Für alle Kinder wird für den Monat Juni eine Reduzierung der monatlichen Gebühr in Höhe von 50% gewährt.
  • Abwesenheiten mit Mindestdauer von einem Monat aus Krankheitsgründen, belegt durch ärztlichen Bescheid, berechtigen zur Befreiung von der entsprechenden Monatsgebühr.


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01.09.2022

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