Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird, zur weiteren Information und Beteiligung der Bevölkerung, die Einleitung des vorliegenden Verfahrens bekanntgegeben:
Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 590 vom 17.09.2026:
Historischer Ortskern / Wohnbauzone A6 / Block VIII in Latsch, Bp. 59/1 (m.A. 2+9) und Gp. 72 K.G. Latsch
Der genannte Beschluss wird, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, für die Dauer von 30 Tagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist können Anmerkungen eingebracht werden.
Für weitere Informationen und zur Akteneinsicht:
Marktgemeinde Latsch, Hauptplatz 6, 39021 Latsch
Öffnungszeiten: Montag-Freitag, 08.30-12.30 Uhr
Der Bürgermeister
Mauro Dalla Barba