Stromvertrag - Abschaffung "geschützter Markt"

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Anfang 2024 wird der geschützte Grundversorgungsdienst für Haushaltkunden abgeschafft und alle Haushaltskunden, die noch auf dem geschützten Strommarkt sind und nicht rechtzeitig einen Anbieter auf dem freien Markt wählen, werden über ein Versteigerungssystem einem Stromlieferanten zugewiesen.

Um die Unsicherheit eines von Amts wegen "zugewiesenen" Stromanbieters zu vermeiden, besteht die einzige Lösung darin, rechtzeitig einen neuen, vertrauenswürdigen Stromlieferanten zu wählen, mit welchem dann ein Vertrag auf dem freien Markt abgeschlossen wird.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Stromanschluss zu denen gehört, die versteigert werden, oder wenden Sie sich für die Überprüfung direkt an einen Stromanbieter Ihrer Wahl.

17.10.2023

DEU