Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Teil der Identitätskarte in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren. 

In Südtirol, sowie in ganz Italien, wird die Identitätskarte in Papierform nicht mehr verlängert, sondern durch die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) ersetzt. 

Die Beantragung einer neuen Identitätskarte, auch bei Ablauf, Verlust oder Diebstahl eines Papierausweises, erfolgt ausschließlich über das zuständige Meldeamt der Wohngemeinde. 


Um die elektronische Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie einen Termin im Meldeamt vereinbaren und folgende Unterlagen mitbringen: 

  • die bisherige Identitätskarte in Papierform (bei Erneuerung); bei Verlust oder Diebstahl die entsprechende Anzeige bei der Polizei oder den Carabinieri
  • ein aktuelles Passfoto (weißer Hintergrund, geschlossener Mund) in Papierformat oder Sie schicken eine E-Mail mit einem Foto im JPEG-Format an demografische_aermter@gemeinde.latsch.bz.it 
  • die Gesundheitskarte (Steuernummer)
  • für Nicht-EU-Bürger: eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Kosten: 22,00 Euro 


Während des Verfahrens zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte kann der Bürger seinen Willen bezüglich der Organ- und Gewebespende erklären.

  • Ja, ich entscheide mich für eine Organspende, 
  • Nein, ich entscheide mich gegen eine Organspende,
  • Ich möchte mich nicht dazu äußern


Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an unser Meldeamt

tel. +39 0473 623 917

E-Mail: demografische_aemter@gemeinde.latsch.bz.it


Hinweis für AIRE-Bürger*innen 

Im AIRE-Register eingetragene Personen können die elektronische Identitätskarte (EIK) ab Juni 2026 bei der Gemeinde beantragen.

18.02.2026

DEU