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Das Bauamt bzw. die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ist für folgende Bereiche zuständig.
Die entsprechenden Verwaltungsmaßnahmen werden, je nach Zuständigkeit, vom Bürgermeister, vom Gemeindeausschuss und vom Gemeinderat getroffen.
Die Gemeindetechnikerin ist zudem zuständig für:
Zu den Anträgen auf landschaftsrechtliche Genehmigung siehe:
Amt für Landschaftsplanung - Dokumentation.pdf (0.15 MB)
Landschaftsbericht.pdf (2.18 MB)
Siehe auch: Abgabetermin und Vollständigkeit der Projekte
Siehe auch: Sitzungstermine der Gemeindekommission für Raum und Landschaft
Landesbestimmungen sind im Südtiroler Bürgernetz unter LexBrowser abrufbar.
Staatliche Bestimmungen sind unter Normattiva.it abrufbar.
Die Informationen der Gemeinde gemäß Art. 12, 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 sind direkt in den Gemeindeämtern und auf der Internetseite der Gemeinde verfügbar: Datenschutz
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