Abwasserdienst

Als Abwasser bezeichnet man das aus verschiedenen Quellen stammende Wasser, das nach seiner Verwendung in einem häuslichen oder industriellen Zusammenhang einer Behandlung (Reinigung) bedarf, bevor es dem Wasserkreislauf zurückgeben oder wiederverwendet werden kann.

Der Art. 4, Absatz 1 Buchstabe f) des Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8 sieht vor, dass die Gemeinden eine Betriebsordnung für den Abwasserdienst anwenden müssen.

Die Betriebsordnung für den Abwasserdienst regelt

  • die technischen Eigenschaften der Anschlüsse an die Kanalisation,
  • die Benutzungsbeschränkungen und die Bedingungen für die Ableitung der Abwässer,
  • die Wartung der Anschlüsse,
  • die Anschlusspflicht und den Zugang für Kontrollen,
  • die Vorbehandlung der Abwässer,
  • die Vorschriften betreffend die Niederschlagswasserbewirtschaftung,
  • die Ersatzmaßnahmen.

Die Instandhaltungsarbeiten an der öffentlichen Kanalisierung werden vom Gemeindebauhof durchgeführt.

Der Dienst betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer wird ab 01.01.2018 von der Gemeinde Latsch selbst organisiert und verwaltet.

siehe auch Tarif für den Dienst zur Ableitung und Klärung der Abwässer

01.12.2022

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