Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters

Für die Ausübung der Tätigkeit eines Sprengmeisters muß der Interessierte beim Bürgermeister seiner Wohnsitzgemeinde die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung beantragen.

Diese Ermächtigung berechtigt den Sprengmeister jedoch nicht, Sprengstoffe herzustellen, zu verwahren, zu vertreiben und zu befördern. Hierfür sind eigene Ermächtigungen erforderlich.

Voraussetzungen: 

  • Zuverlässigkeit des Erlaubniswerbers
  • Nachweis der fachlichen Fähigkeiten
  • Nachweis der beruflichen Notwendigkeit der Ermächtigung

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Stempelpapier
  • Bescheinigung über die bestandene Prüfung
  • Strafregisterauszug (wird vom Amt eingeholt)

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Lizenzamt der Gemeinde.

Zuständig

DEU