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Home > Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)
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Mit dem neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden die Aufgaben der ehemaligen Gemeindebaukommission erweitert und unterteilt:
1. Bauprojekte → „kleine“ Gemeindekommission für Landschaft / Sektion Bauwesen
Die Begutachtung von Bauprojekten, welche bauliche und/oder landschaftliche Eingriffe betreffen, erfolgt durch die „kleine“ Gemeindekommission für Landschaft bzw. durch die Sektion Bauwesen.
Die Begutachtung von Bauprojekten findet weiterhin monatlich statt. Spätester Abgabetermin hierfür ist der letzte Kalendertag des jeweiligen Vormonats.
2. Planungsinstrumente → „große“ Gemeindekommission für Raum und Landschaft
Die Begutachtung von Planungsinstrumenten (Bauleitplan und Landschaftsplan, Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne) erfolgt durch die „große“ Gemeindekommission für Raum und Landschaft in vollständiger Zusammensetzung.
Die Begutachtung von Planungsinstrumenten erfolgt dreimonatlich und zwar in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober 2024.
Spätester Abgabetermin hierfür ist der letzte Kalendertag des jeweiligen Vormonats, also der 31. Dezember 2023 für die Januarsitzung, der 31. März 2024 für die Aprilsitzung, der 30. Juni 2024 für die Julisitzung und der 30. September 2024 für die Oktobersitzung.
Planungsinstrumente als hoheitliche Zuständigkeit der Gemeinde sind i.d.R. jedoch bereits deutlich früher vorzubringen, um deren Machbarkeit mit den zuständigen Gremien sowie den zuständigen Gemeinde- und Landesämtern rechtzeitig abzuklären.