Sommerbetreuung für Kindergartenkinder (Gebühr)

Kinder

Bild von Katja_Kolumna / Pixabay

Der Ausschuss der Gemeinde Latsch legt jährlich den Zeitraum und die Gebühren für den Besuch der Sommerbetreuung für Kindergartenkinder der Gemeinde Latsch fest.

Für die Sommerbetreuung für Kindergartenkinder 2026 wurden mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 46 vom 22.01.2026 folgende Beiträge festgelegt:

  • Für Kinder, welche in der Gemeinde Latsch den Wohnsitz haben: 77,00 € pro Block.
  • Für Kinder, welche nicht in der Gemeinde Latsch den Wohnsitz haben: 97,00 € pro Block.
  • Für den 5. und 6. Block, welche jeweils nur aus einer Woche bestehen und nur bei einer bestimmten Mindestanzahl an eingeschriebenen Kindern stattfinden, werden die obgenannten Tarife um 50% reduziert.
  • Die Anmeldung für den 1. Block, welcher im Zeitraum vom 22.06.2026 bis zum 03.07.2026 stattfindet, ist nur für Familien/Erziehungsberechtigte möglich, wo beide Eltern bzw. das alleinerziehende Elternteil berufstätig sind/ist und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Falls es mehr Anfragen als Betreuungsplätze geben sollte, erfolgt die Zuweisung anhand festgelegter Kriterien.

Die Kinder können jeweils für den gesamten Block angemeldet werden.


Die entsprechende Gebühr wird bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes von 10 aufeinanderfolgenden Tagen, die mittels eines ärztlichen Zeugnisses zu belegen ist, zurückerstattet.

Sollte ein Kind den Sommerkindergarten nicht besuchen, wird die entsprechende Gebühr nur im Falle einer Nachbesetzung dieses freien Platzes zurückerstattet.


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01.12.2022

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