Wahlausweis

Mit dem Jahr 2001 ist der bisherige Wahlausweis, der dem Bürger anläßlich einer jeden Wahl ausgestellt worden ist, mit einem neuen Wahlausweis ersetzt worden. Im Gegensatz zum alten Wahlausweis ist dieser neue Wahlausweis für rund 18 Wahlgänge gültig und muß deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden.

Grundsätzlich hat der neue Wahlausweis die gleiche Funktion wie der alte und muß bei den Wahlen gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen.

Der Wahlausweis wird jedem Wähler von amtswegen zugestellt. Bei Verlust des Wahlausweises, muß sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt.

Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein.

Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt, die er auf dem Wahlausweis anbringen muß.

Zuständig

DEU